ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ
INFORMIEREN I STÄRKEN I SCHÜTZEN
Junge Menschen haben Anspruch auf eine ganzheitliche und gesunde Entwicklung.
Der Kinder- und Jugendschutz steht deshalb auf drei Säulen:
1. GESETZLICHER KINDER- und JUGENDSCHUTZ – gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse
2. ERZIEHERISCHER KINDER- und JUGENDSCHUTZ – präventiv wirkende erzieherische Maßnahmen nach §14 SGB VIII
3. STRUKTURELLER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ – Aktivitäten, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen positiv verändern
„Die Abteilung Kinder, Jugend, Schule und Kultur ist im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes tätig.“
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz…
- zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umgehen zu können.
- befähigt Kinder und Jugendliche, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
- führt Kinder und Jugendliche zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und
zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen und ihrer Umwelt. - befähigt auch Eltern, andere erziehungsberechtigte Personen und Fachkräfte in (sozial)pädagogischen Handlungsfeldern
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Auseinandersetzung mit Risikofaktoren
anzuregen und dabei zu begleiten. - ist in erster Linie auf pädagogisches Wirken ausgerichtet.
KONTAKTE:
ERZIEHERISCHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ
Abteilung Kinder, Jugend, Schule und Kultur
Magdalena Freise
Langenforther Platz 1 I 30851 Langenhagen
0511 – 7307 9958
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GESETZLICHER KINDER- UND JUGENDSCHUTZ
Abt. Sicherheit, Ordnung, Umwelt
Michaela Meinecke
Marktplatz 1 I 30853 Langenhagen
0511 – 7307 9109
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