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JuLeiCa | ALLGEMEIN

Was ist die JuLeiCa?

Die Jugendarbeit lebt vom Ehrenamt - ob Ferienfreizeiten, Angebote im Jugendtreff, im Sportverein oder bei Jugendverbänden, sie alle werden oft durch Freiwillige mitorganisiert und betreut. Die Jugendleiter*innencard ist ein Ausweis, der den Inhaber*innen eine Qualifikation für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit institutionell bestätigt. Die Ausbildung stärkt nicht nur die Jugendleiter*innen bei der Durchführung ihrer Angebote, sie sichert zugleich die Qualität der Jugendarbeit und bietet dieser deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten durch junge Menschen selbst. Um also eine Kinder- oder Jugendgruppe selbstverantwortlich begleiten zu können, lohnt sich die Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in auf jeden Fall – und das gleich mehrfach: Neben Wissen über soziale Zusammenhänge im Bereich Kindheit und Jugend, der Auseinandersetzung mit rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Fragen kommen im Rahmen der JuLeiCa-Schulungen viele coole Menschen zusammen. Sie lernen sich kennen, tauschen ihre Erfahrungen aus, erleben spannende und lustige Dinge zusammen und vieles mehr!

Wer noch mehr darüber wissen möchte, kann außerdem www.juleica.de besuchen.

Arbeitsmaterialien und Links:

www.jugendgruppenleiter.net
Informationen für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit

www.juleica.de
Infos zu Bundes- und Landesregelungen sowie Vergünstigungen, Materialien und Forum

www.juleiqua.de
Informationen für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit


www.rechtslage.com
Rechtsfragen für Jugengruppenleiter; Aufsichtspflicht-Fallmaterial; Urteile


https://www.aufsichtspflicht.de/
Dieses Online-Angebot, das von Juristen mit Erfahrung in der Jugendarbeit
betreut wird, soll allen Ehrenamtlichen und Haupamtlichen Mitarbeitern der
Jugendarbeit helfen, dieses sensible Thema verantwortlich zu bearbeiten.

https://www.jugendschutz.net/
eine Stelle, die von den Jugendministerinnen und Jugendministern der
Länder gemeinsam eingerichtet wurde, um für die Beachtung des
notwendigen Jugendschutzes in den neuen Informations- und
Kommunikationsdiensten (Multimedia, Internet) zu sorgen.
Die Jugendminister aller Bundesländer haben im Sommer 1997 die
Gründung von jugendschutz.net beschlossen, um die Durchführung der
Jugendschutzbestimmungen nach dem Mediendienste-Staatsvertrag der
Länder zu unterstützen. Darin wird festgehalten, daß für Online-Dienste,
die sich an die Allgemeinheit richten, vergleichbare Regelungen gelten, wie
für andere Massenmedien. Wie auch in Rundfunk und Fernsehen sind
gewaltverherrlichende, rassistische oder pornographische Angebote
unzulässig. Angebote, die Kinder und Jugendhiche in ihrer noch nicht
abgeschlossenen Entwicklung beeinträchtigen, sollen soweit möglich auf
Erwachsene beschränkt werden.


www.jugendserver.de

www.jugendserver-niedersachsen.de

www.ljr.de
Landesjugendring

BEI FRAGEN:

Bei Fragen rund um die JuLeiCa vereinbare ganz einfach einen Termin.
Dies kannst du per E-Mail unter juleica@langenhagen.de
oder telefonisch unter
0511.7307 9950 machen.

TERMINE 2024

JUGENDLEITER|IN AUSBILDUNG 

JULEICA MEETS SCHULE
2.01.2023 – 26.01.2024 sowie vom 09.02. – 11.02.2024

SOMMERFERIEN 2024
24. – 29. 06.2024

QUEERNESS

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Das Themenfeld Queerness ist gerade im Aufbau.
Wenn Ihr Informationen zu den Angeboten wollt,
meldet Euch bei Ann-Cathrin Petersen
Tel.: 0511.7307-9964 | E-Mail:
Ann-Cathrin.Petersen
@Langenhagen.de

EURE WÜNSCHE

Bürosprechzeiten

Im Haus der Jugend Langenhagen | Langenforther Platz 1 | 30851 Langenhagen

Montag: 7.30 Uhr – 18.00 Uhr 
Dienstag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 14.00 Uhr

In den Ferien:

Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 14.00 Uhr
 


Telefon: 0511.7307-9950 | E-Mail:  KiJu@langenhagen.de

HAUS DER JUGEND AUF DER KARTE